Wenn die Gelder über ein Firmen-/Geschäftskonto eingezahlt werden, dann:
Wenn Sie der Direktor und alleiniger Aktionär sind: Die Einzahlung kann nach Vorlage von unterstützenden Dokumenten bearbeitet werden. Zu den unterstützenden Dokumenten gehören ein Auszug aus dem Unternehmensregister, der die alleinige Eigentümerschaft und den Vorstand und die Aktionärsstruktur bestätigt, Ihre Verifizierungsdokumente und Kopien der verwendeten Karte. Im Falle einer Auszahlung muss das Geld auf dasselbe Kartenkonto zurücküberwiesen werden, auf dem die Ersteinzahlung getätigt wurde.
Wenn Sie nicht der alleinige Eigentümer der Firma sind oder nur eine bevollmächtigte Person sind, die im Namen der Firma handelt: In diesem Fall kann die Einzahlung nur bearbeitet werden, wenn Sie mit der Umwandlung Ihres individuellen Kontos in ein BDSwiss Firmenkonto fortfahren und wenn Sie auf Ihr Konto nicht mit einer anderen Zahlungsoption/einem anderen Konto eingezahlt haben. Das Verfahren zur Erstellung eines Firmen-/Geschäftskontos wird hier beschrieben:„Kann ich ein Firmen-/Geschäftskonto eröffnen?“
‹ Zurück zum Hilfe Center